Jedes Fahrzeug trägt ein Kennzeichen im Format MON-AB 1234 (Ortskürzel, ein bis zwei Buchstaben, ein bis vier Ziffern). Es wird beim Kauf zugewiesen und ist im Zulassungsregister verzeichnet – mit Halter.
Das Kürzel richtet sich nach dem Händler, bei dem du kaufst (z. B. MON für Montignac). Unterschiedliche Regionen haben unterschiedliche Kürzel.
Bei der legalen Werkstatt kannst du ein Wunschkennzeichen vergeben lassen: 500 $, frei getippt (Buchstaben/Ziffern im Format). Das alte wird frei. Voraussetzung: das Fahrzeug ist ordnungsgemäß zugelassen. Gesperrte Kombinationen sind nicht erlaubt; ein Kennzeichen kann nur einmal vergeben sein.
Die Polizei kann eine Halterabfrage über das Kennzeichen und / oder die Fahrgestellnummer durchführen. Es werden nur legale Einträge ausgegeben. Ein in der Hinterhof-Werkstatt vergebenes Kennzeichen taucht in keiner Abfrage auf – das ist der Hinweis, dass etwas faul ist (Fahndung).
Wird ein Diebstahl bei der Polizei angezeigt (Versicherung), wird das Kennzeichen als gestohlen zur Fahndung ausgeschrieben – Streifen sehen es auf der Liste am Fahndungscomputer.
Wird ein Fahrzeug zum Wrack, gibt es sein Kennzeichen frei.