Die Fahndung ist das Register der Polizei: wer gesucht wird, wofür und seit wann. Jeder Polizist im Dienst kann es einsehen, Fahndungen anlegen, bearbeiten und aufheben.
Eine Fahndung hängt am Konto des Gesuchten: Sie übersteht Ausloggen, Neustart und lässt sich auch gegen jemanden ausschreiben, der gerade offline ist (solange die Ausweisnummer bekannt ist).
Auf der Wache. Nur Beamte im Dienst. Vier Reiter (am Controller mit den Schultertasten wechseln), links die Liste, rechts die Einzelheiten:
Ausweisnummer oder Namen eintragen, Tatbestand wählen, optional einen Vermerk. Kennst du weder Nummer noch Namen, lässt du das Feld leer und beschreibst den Gesuchten im Vermerk – die Fahndung läuft dann gegen „Unbekannt“. Jeder Eintrag trägt den Namen des Beamten und ein Alter („vor 3 min“).
Tatbestände: Mord · Totschlag · Raubüberfall · Körperverletzung · Entführung · Diebstahl · Drogenhandel · Waffenhandel · Widerstand gegen die Staatsgewalt · Terrorismus · Sonstiges.
Die Fahndungsliste zeigt alle offenen Fahndungen, auch gegen Spieler, die gerade nicht online sind.
Eine Fahndung wählen und Bearbeiten: Tatbestand und Vermerk (bis 600 Zeichen) lassen sich ändern, ohne eine neue Akte anzulegen. Jede Änderung steht mit Beamtem und Zeit im Verlauf der Fahndung. Hat inzwischen ein Kollege dieselbe Fahndung geändert, bekommst du „Inzwischen geändert“ und lädst neu. Einträge der Bußgeldstelle (unbezahlte Forderungen) lassen sich nicht bearbeiten, nur aufheben.
Eine Fahndung gegen „Unbekannt“ oder nur einen Namen lässt sich später einer Ausweisnummer zuordnen, sobald die Person identifiziert ist (Ziel-Feld im Bearbeiten-Fenster). Sie steht dann in der Akte dieser Person und die Person gilt als gesucht.
Gibt es Erkenntnisse zu einer Person oder einem Fahrzeug, aber nicht genug für eine Fahndung, legst du einen Hinweis an (Personenakte bzw. Reiter Fahrzeuge). Ein Hinweis macht niemanden gesucht, bleibt bis er gelöscht wird, lässt sich ändern (mit Verlauf) und ist nur für die Polizei im Fahndungscomputer sichtbar.
Aus einer Person oder Fahndung kannst du direkt eine Justiz-Akte beim Staatsanwalt beantragen (Haft, Geldstrafe, Sachverhalt). Der weitere Ablauf (Staatsanwalt, Richter, Vollstreckung) ist der des Justizsystems.
Wer seine Haftstrafe absitzt, bekommt „reinen Tisch“: Die offenen Fahndungen werden aufgehoben und der Ruf steigt (Gefängnis). Die abgesessenen Einträge wandern ins Vorstrafenregister – Beamte sehen sie in der Personenakte am Fahndungscomputer, auch wenn die Fahndung längst aufgehoben ist. Mit dem Tod und einer neuen Ausweisnummer beginnt das Register von vorn.