Die Polizeidienstvorschrift ist die Verfahrensanweisung für alle Polizeibeamten auf Everon. Sie sagt, wie im Dienst vorzugehen ist – nicht, was strafbar ist (das steht im Gesetzbuch und Strafenkatalog) und nicht, wie die Technik funktioniert.
Status: Live und aktiv. Von der Polizeiführung und dem Adminteam freigegeben und gültig. Was ein Paragraph technisch erzwingt und was reine Dienstanweisung ist, steht jeweils dabei. Verstöße gegen die Dienstanweisung ahndet die Polizeiführung (§ 14); Verstöße gegen den Serverkodex das Adminteam.
Geltung: alle Beamten im Dienst, vom PMA bis zum DDP. Ein Beamter im Dienst ist, wer den Dienst an der Dienststelle angetreten hat.
Technisch: Den Dienst tritt man an der Dienststelle der Wache an und beendet man dort. Ohne Freischaltung ist der Antritt nicht möglich. Das Grundgehalt läuft alle 5 Minuten im Dienst.
Dienstanweisung:
Beim diensthabenden Vorgesetzten melden und auf besondere Einsatzlagen oder Anweisungen achten. Ist keine Führungskraft im Dienst übernimmt der Beamte mit dem höchsten Rang kommisarisch die Führungstätigkeiten bis eine Führungskraft im Dienst ist.
Funkgerät prüfen: Der Funkkanal steht im Tagesbefehl; Standard ist 48 Hz.
Dienstwaffe, Taser, Taschenlampe und persönliche Ausrüstung vollständig mitführen, dazu Ausweis, Kabelbinder und Medizinische Grundausrüstung des Autos prüfen; fehlendes im Polizeiladen kaufen.
3.1. Die Standard Dienstwaffe der Polizei ist die M9 Pistole sowie der Taser. Langwaffen sind nur in Bereichen gesonderter Gefährdung oder generellen Gefährdungslagen präventiv zu tragen. Das mitführen einer Langwaffe im Fahrzeug ist zu jeder Zeit gestattet.
3.2. Die Medizinische Grundausrüstung besteht aus: 2x Kochsalz, 7x Verband, 1x Tourniquet.
Dienstfahrzeug auf Schäden und Einsatzbereitschaft kontrollieren (§ 2a).
Status auf „Verfügbar" (01) setzen (§ 4).
5.1. Erreichbar sein: Wer im Dienst ist, ist per Funk und Dispatch-Liste erreichbar. Wer nicht erreichbar ist, beendet den Dienst (§ 14).
Streifenfahrzeuge nur im Dienst, nach Dienstschluss in der Dienstgarage einparken; nie privat nutzen.
Zum Dienstende offene Einsätze abgeben oder abstempeln, Häftlinge nicht unbeaufsichtigt lassen (übergeben), dann Dienst beenden.
Dienstausrüstung zurückgeben: Taser, Funkgerät, Kabelbinder, Radarmessgerät, Dienstbekleidung und Dienstwaffen (auch Langwaffen) bleiben Eigentum des Staates und werden vor Dienstende in der Dienststelle abgelegt bzw. im Dienstfahrzeug belassen. Die Mitnahme in den Privatbereich ist ein Dienstvergehen (§ 14).
Das Dienstfahrzeug ist während des gesamten Einsatzes zu sichern.
Die 16 Dienstgrade (PMA … DDP) sind eine einzige Leiter. Der Dienstgrad deckelt die Polizei-Fertigkeit und damit die Waffenfreigabe; die Berechtigung für Fahndung, Strafzettel und Haft hängt nicht vom Rang ab – jeder Beamte im Dienst kann sie technisch nutzen.
Dienstanweisung:
| Ebene | Dienstgrade | Befugnisse |
|---|---|---|
| Streife | PMA – EPHM | Streifendienst, Kontrollen, Strafzettel bis 2.000 $, Einbuchen bis 20 Min. PMA arbeiten nur in Begleitung eines PM oder höher. |
| Ermittlung | PKA – EPHK | Zusätzlich Fahndungen anlegen und aufheben, Spurensicherung, Einbuchen bis 30 Min, Strafzettel bis 10.000 $. |
| Führung | PR – DDP | Einsatzleitung, Fahndungen für Verbrechen (Mord, Terrorismus), Beförderungen, Strafzettel bis 10.000 $, Begnadigung/Freilassung. |
Technisch: Einsätze laufen über die eine Einsatzliste. Alle Beamten im Dienst bekommen nur den Hinweis „neuer Notruf"; Zuweisen, Zurücktreten und Erledigen erfolgen im Dispatch-Menü. Je Einsatz können mehrere Kräfte zugewiesen sein, je Beamter nur ein Einsatz.
Status:
| Code | Status | Bedeutung | Pflicht | Funkbeispiel |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Einsatzbereit per Funk | Dienstbereit aber nicht auf der Wache, kann Einsatz übernehmen | Nach jedem Einsatz zurücksetzen | „Officer ****, Status 1." |
| 2 | Einsatzbereit auf der Wache | Dienstbereit auf der Wache, kann Einsatz übernehmen | Nach jedem Einsatz zurücksetzen | „Officer ****, Status 2." |
| 3 | Im Einsatz | Bearbeitet einen Einsatz, Streife oder Kontrolle | Beim Zuweisen setzen, Tätigkeit und Standort mitmelden | „Officer ****, Status 3, Streifenfahrt im nördlichen Bereich." / „…Verkehrskontrolle am Kirchplatz." / „…Einsatz übernommen." |
| 4 | An Einsatzstelle | Vor Ort an Einsatzort | Bei Ankunft setzen, Standort mitmelden | „Officer ****, Status 4, an gemeldetem Einsatzort." |
| 5 | nicht verwendet | - | - | - |
| 6 | Nicht Einsatzfähig | Beamter ist derzeit nicht in der Lage am Einsatz teilzunehmen | Einsatzbereitschaft schnellstmöglich wiederherstellen | „Officer ****, Status 6." |
| 7 | nicht verwendet | - | - | - |
| 8 | nicht verwendet | - | - | - |
| 9 | Gefahr | Beamter in Lebensgefahr | Wird automatisch ein Einsatz mit Ort | „Officer ****, Status 9." |
Die Codes sind Funksprache; im Radialmenü stehen die Klartext-Bezeichnungen.
Ablauf bei einem Notruf:
Einsatz lesen (Art, Ort, Alter).
Zuweisen, Status „Im Einsatz", per Funk „Anfahrt" melden.
Am Ort: Lage melden („Ort erreicht, ein Verletzter, Täter flüchtig").
Nach Abschluss Erledigt stempeln (der Einsatz erledigt sich nie von selbst), Status „Einsatzbereit per Funk / auf der Wache".
Ist der Einsatz nicht mehr haltbar (Meldender getrennt, Lage geklärt), Zurücktreten und das melden.
Funkdisziplin: Kurz, sachlich, verständlich, keine Gespräche über Privates, keine Nennung von Klarnamen Unbeteiligter; nicht auf offenen Kanälen über Einsatztaktik sprechen, wenn Zivilisten mithören können.
Standard (gemeldeter Einsatz)
Alarmierung: Einsatzort, -grund und bekannte Informationen; Übernahme per Funk bestätigen; Anfahrt mit angemessener Dringlichkeit und unter Beachtung der Verkehrslage.
Anfahrt: Funkdisziplin einhalten, Hinweise der Leitstelle beachten, keine unnötigen Alleinfahrten in unübersichtliche oder offensichtlich gefährliche Situationen.
Eintreffen: Lage zunächst aus sicherer Position überblicken, Funkmeldung „Einheit vor Ort", Vorgehen koordinieren, bei erhöhter Gefährdung sofort weitere Kräfte anfordern.
Gemeldeter Schusswaffengebrauch („hohe Gefahrenlage")
Zusätzliche Einheiten früh anfordern; priorisierte Anfahrt, aber keine unnötigen Risiken.
Nicht unkoordiniert in die Gefahrenzone fahren: Kräfte sammeln, Lage gemeinsam beurteilen, Gefahrenbereich absichern, weitere Kräfte nachführen.
Verletzte und Unbeteiligte haben Priorität, sobald das vertretbar ist (Rettungsdienst nachfordern, § 12).
Funk: „Schusswaffengebrauch bestätigt. Kräfte sammeln, Lage klären und Unterstützung nachführen."
Beamter in Gefahr (Status 9) – Priorität: sofortige Verstärkung
Die Leitstelle bestätigt und übermittelt den Standort; alle verfügbaren Einheiten rücken an („Kavallerie": mehrere Streifen geschlossen, die Führung koordiniert).
Kräfte sichern zuerst den Bereich und stellen die Lage fest; der gefährdete Beamte wird schnellstmöglich unterstützt bzw. aus der Gefahr gebracht.
Nach der Lage: Einsatzleitung gibt Entwarnung, Verletzte werden versorgt, beteiligte Beamte geben eine kurze Einsatzmeldung an die Führung, der Einsatz wird dokumentiert.
Prioritäten im gesamten Einsatz:
Eigenschutz und Schutz der Bevölkerung
Gefahrenlage erkennen und kommunizieren
Verstärkung anfordern
Lage unter Kontrolle bringen
Verletzte versorgen
Einsatz dokumentieren
Besetzung: Verkehrskontrollen werden von zwei Beamten durchgeführt.
| Rolle | Aufgabe |
|---|---|
| Kontrollbeamter | Spricht mit dem Fahrer, fordert Dokumente an, führt die Kontrolle durch, kommuniziert mit den Insassen |
| Sicherungsbeamter | Beobachtet Umgebung, Fahrer und Insassen, achtet auf auffällige Bewegungen, bleibt in einer Position, von der aus er den Kollegen unterstützen kann |
Merksatz: Einer spricht – einer sichert – beide beobachten.
Ablauf:
Fahrzeug sicher anhalten lassen, eigenes Fahrzeug sicher positionieren, Funkmeldung über die Kontrolle.
Beide Beamte steigen aus, sofern die Lage es erlaubt; der Kontrollbeamte nähert sich, stellt sich freundlich vor und nennt den Grund der Kontrolle.
Dokumente anfordern, Angaben überprüfen, Fahrzeug und Lage weiter beobachten.
Kontrolle abschließen, weitere Maßnahmen erklären, Person verabschieden, ggf. Rückmeldung an den Funk.
Nachts: Taschenlampe mitführen, Umgebung aufmerksam beobachten, Fahrzeug und Insassen ausreichend beleuchten, andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig blenden, besonders auf Bewegungen im Fahrzeug achten.
Einzelmaßnahmen:
Eine Personenkontrolle wird ruhig, professionell und respektvoll durchgeführt.
Verhalten: keine unnötigen Provokationen, keine beleidigenden Äußerungen, keine unnötige Eskalation, ruhige und deutliche Sprache. Anweisungen nicht gleichzeitig von mehreren Beamten geben. Bei Widerstand Unterstützung anfordern.
| Stufe | Mittel | Voraussetzung |
|---|---|---|
| 1 | Ansprache | Anlass genügt |
| 1a | Identitätsfeststellung (Ausweis verlangen) | Konkreter Anlass nach § 7a; der Grund wird genannt |
| 2 | Strafzettel | Ordnungswidrigkeit, Anhang A |
| 3 | Festnahme (Kabelbinder, Taser) | Konkreter Tatverdacht auf Vergehen/Verbrechen |
| 4 | Schusswaffe | Nur bei akuter Lebensgefahr für Beamte oder Dritte, nach Warnung |
Warnung: Vor jedem Waffeneinsatz mündlich warnen („Polizei – Waffe weg oder ich schieße"), es sei denn, das verbietet die Lage (Schuss auf Beamte/Geiseln).
Angelehnt an § 163b StPO und die Polizeigesetze der Länder: Ein Ausweis wird nicht ohne Grund verlangt. Zulässig ist die Identitätsfeststellung nur bei:
Bloße Neugier, Sympathie/Antipathie oder „Bauchgefühl" genügen nicht; anlasslose Kontrollen sind ein Dienstvergehen (§ 14). Der Beamte nennt auf Nachfrage den Grund („Sie passen zur Beschreibung des Überfalls von eben"). Ein Nichtverdächtiger wird nur so lange festgehalten, wie es zur Klärung nötig ist.
Weigerung: Wer trotz berechtigter Aufforderung den Ausweis nicht zeigt, kann bei Punkt 1–3 zur Klärung zur Wache mitgenommen werden. Das Spiel erzwingt das Zeigen nicht – es bleibt Rollenspielrecht. Weigerung nach unberechtigter Aufforderung ist straflos.
Sprechvorlage: „Sie sind vorläufig festgenommen. Bleiben Sie ruhig und leisten Sie meinen Anweisungen Folge."
Der Taser ist nicht-tödlich, aber mit Vorsicht einzusetzen. Grundsatz: erst kommunizieren, dann handeln.
Die Dienstwaffe ist das letzte Mittel. Eine gezogene Waffe bedeutet nicht automatisch, dass geschossen werden muss.
Bei zugespitzter Lage: Abstand herstellen, Deckung nutzen, Kollegen informieren, Unterstützung anfordern, klare Anweisungen geben, nicht unnötig allein in eine gefährliche Situation gehen. Funkbeispiel: „Leitstelle von Einheit 21, dringende Unterstützung erforderlich, bewaffnete Person, Standort Marktplatz." Danach den Funk möglichst freihalten.
Technisch: Der Fahndungscomputer auf der Wache bietet Fahndungen, Halterabfrage und gestohlene Fahrzeuge. Eine Fahndung hängt am Konto; sie besteht auch nach Tod und Neustart.
Dienstanweisung:
Ausweisnummer eintragen, Tatbestand wählen, Vermerk mit Paragraph und Kurz-Sachverhalt.
Fahndung nur bei Tatverdacht auf einen der Tatbestände; Bagatellen werden per Strafzettel erledigt.
Fahndungen für Mord, Terrorismus, Entführung nur nach Bestätigung durch die Führungsebene (§ 3).
Aufheben: sobald der Grund entfällt (Festnahme, Haft abgesessen, Irrtum). Ein Beamter, der Fahndungen nicht pflegt, ist dienstlich verantwortlich.
Halterabfrage: nur mit Anlass (Kontrolle, Ermittlung). Keine Privatnutzung, keine Weitergabe der Ergebnisse an Zivilisten.
Fahndungen entstehen nie automatisch: Jede Ausschreibung geht auf einen Beamten zurück, der sie begründen kann. Die Führung prüft Zweifelsfälle und entscheidet über Aufhebung oder Fortführung.
Technisch: Einbuchen im Radialmenü: 20 / 30 Minuten + Geldstrafe (Mindesthaft 20 Minuten; das Strafe-Menü verlangt Geldstrafe bis 10.000 $ und einen Grund). Nähe und Beruf prüft der Server. Höchstdauer je Einbuchung durch die Polizei 30 Minuten; längere Haft (60 / 120 / 240) verhängt nur ein Richter. Eine nicht gedeckte Geldstrafe wird zu Ersatzhaft angehängt (500 $ je Minute, Gesamthaft höchstens 240 Minuten, Gesetzbuch § 9d). Bei Ruf unter −90 verdoppelt sich die Dauer (Obergrenze 240); die Verdopplung zählt nicht für die 30-Minuten-Grenze. Der Respawn ist gesperrt, die Restzeit steht im Pausenmenü. Die Haft läuft in Echtzeit und übersteht Ausloggen und Neustart.
Dienstanweisung:
Haftdauer nach Strafrahmen des Gesetzbuchs (Anhang B), Kommentar in der Fahndung. Bei einer Straftat gehören Geld und Haft zusammen (§ 9b); Haft allein oder Geld allein genügt nicht. Reicht der Rahmen über 30 Minuten oder 10.000 $, stellt die Polizei am Akten-Computer einen Antrag (Ausweisnummer, Haft, Geldstrafe, Sachverhalt mit Paragraph); Staatsanwalt und Richter bearbeiten ihn (Verfahren).
Fingerabdrücke nehmen: In Gewahrsam ohne Zustimmung, sonst mit Zustimmung.
Vor dem Einbuchen Fahndung prüfen (Personalien, offene Fahndungen).
Freilassung: Vorzeitig nur auf Weisung der Führung, bei Irrtum oder Wegfall des Grundes. Wer einen Häftling unmittelbar nach dem Einbuchen freilässt, um Prämien zu sammeln, begeht ein Dienstvergehen (§ 14). Bei Freilassung nach mindestens einer Minute erhält jeder Beamte im Dienst eine Prämie – sie ist kein Anreiz.
Doppelte Haft bei Ruf unter −90 und Ersatzhaft für nicht gedeckte Geldstrafen sind Sache des Spiels; der Beamte sagt dem Häftling die tatsächliche Dauer.
Urteil vollstrecken: Ein vom Richter gesprochenes Urteil setzt der Beamte beim Beschuldigten im Radialmenü um (Gefängnis → Urteil vollstrecken). Ist es nicht mehr umsetzbar oder anders erledigt, meldet er es im Akten-Menü als vollstreckt; die Akte wird geschlossen. Vollstreckt wird nur, was in einer genehmigten Akte steht.
Technisch: Spuren entstehen bei Aufbruch, Kurzschließen, Sabotage und Tötung. Sichern (Spuren sichern), Abdrücke nehmen und am Fahndungsrechner vergleichen. Offene Spuren verwittern (Fingerabdrücke nach 60 Minuten, andere nach 3 Stunden).
Dienstanweisung:
Tatort sichern: Absperren, Zutritt beschränken, nichts berühren, was Spuren zerstört.
Zuerst sichern, dann Zeugen befragen. Die Zeit ist knapp – Fingerabdrücke nur 60 Minuten.
Vergleichen: „Nicht eindeutig" ist kein Entlastungsbeweis und kein Belastungsbeweis. Ein Treffer ist ein Hinweis, keine Verurteilung: zuerst prüfen, ob Zeugen und Motiv passen.
Bei Treffer werden alle Spuren am selben Tatort dem Verdächtigen zugeordnet; Fahndung anlegen, Kommentar mit Fundnummern.
Leichenbefund: Bei Tötung aus der Nähe trägt die Leiche den Abdruck des Täters. Sanitäter bergen den Körper – Absprache, bevor die Leiche eingesackt wird.
Datenschutz: Ermittlungsergebnisse bleiben in der Dienststelle.
Die Polizei darf das Bausystem nutzen. Absperrungen müssen Verkehr und Rettungswege freilassen. Nach Einsatzende werden Absperrungen abgebaut. Türen der Wache dürfen nur von berechtigten Beamten ver- und entriegelt werden.
Polizeiarbeit ist Teamarbeit: Entscheidungen des Einsatzleiters beachten, Aufgaben verteilen, Kollegen nicht unnötig über Funk unterbrechen, sich gegenseitig absichern, Informationen weitergeben, bei Unsicherheit den Vorgesetzten fragen, keine Alleingänge bei gefährlichen Lagen. Merksatz: Einer spricht – einer sichert – beide beobachten.
Nach jedem relevanten Einsatz:
Einsatzort verlassen bzw. freigeben; Absperrungen abbauen (§ 11).
Fahrzeuge und Ausrüstung prüfen.
Festgenommene ordnungsgemäß übergeben; relevante Gegenstände sichern.
Vorgesetzten informieren, falls erforderlich; Einsatzbericht erstellen, sofern vorgesehen.
Einsatz Erledigt stempeln und Funkstatus aktualisieren: „Leitstelle von Einheit 21, Einsatz beendet, keine weiteren Maßnahmen erforderlich, wieder Status 01." (Der Leitfaden nennt hier Status 02; abweichend davon ist 01 = Verfügbar der richtige Status nach Einsatzende.)
Ein Dienstvergehen begeht, wer schuldhaft gegen diese Vorschrift oder gegen das Gesetzbuch verstößt. Beispiele:
| Vergehen | Folge |
|---|---|
| Strafzettel/Fahndung ohne Anlass, gegen Freunde/Feinde nach Sympathie | Verwarnung, bei Wiederholung Degradierung |
| Missbrauch von Prämien (Einbuchen + sofort Freilassen, Scheinstrafzettel) | Rückstufung, Meldung an Adminteam |
| Stückeln von Strafzetteln oder Einbuchungen, um den Richtervorbehalt zu umgehen | Rückstufung, Meldung an Adminteam |
| Weitergabe von Halterabfrage-/Fahndungsdaten an Zivilisten | Verwarnung, Rangverlust |
| Rechtswidriger Waffeneinsatz, Töten Wehrloser | Suspendierung, Meldung an Adminteam |
| Fahren im Dienst ohne Anlass, Privatnutzung von Dienstfahrzeugen | Verwarnung |
| Mitnahme von Dienstausrüstung nach Dienstende (Taser, Funkgerät, Kabelbinder, Radarmessgerät, Dienstbekleidung, Dienstwaffen inkl. Langwaffen) | Verwarnung, bei Wiederholung Rückstufung; Ausrüstung wird eingezogen |
| Im Dienst sein, ohne erreichbar zu sein | Verwarnung, Dienstabmeldung |
| Handeln aus OOC-Wissen | Suspendierung, Meldung an Adminteam |
Verfahren: Die Polizeiführung prüft, hört den Beamten an und entscheidet. Sanktionen: Verwarnung → Rückstufung um eine Sprosse → Suspendierung (Dienstverbot) → Entlassung. Entlassung = Entziehung der Freischaltung durch das Adminteam. Strafbare Handlungen gehören zusätzlich vor die reguläre Strafverfolgung.
Festnahme: Ausweisen · Grund nennen · Taser (nur bei Gegenwehr) · Kabelbinder · Durchsuchung · Belehrung · Fahndung prüfen · Fingerabdrücke · Einbuchen mit Kommentar.
Verkehrskontrolle: Anhalten · Dienstausweis · Papiere · Halterabfrage · Messung · Strafzettel mit Paragraph · Status „Verfügbar".
Einsatz (aus dem Leitfaden):
Tatort: Absperren · Spuren sichern · Zeugen · Fahndung · Spuren vergleichen · Absperrung abbauen.
Protect – Serve – Communicate: Schützen. Helfen. Kommunizieren. Professionell handeln.